Nach Entscheidung des OLG Frankfurt (Az. 2 UF 135/17) besteht während eines freiwilligen sozialen Jahres jedenfalls dann eine Unterhaltspflicht, wenn das Kind bei Beginn minderjährig war und das Freiwilligenjahr auch der Berufsfindung dient.

Zuwendungen, die dem Partner im Rahmen einer ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemacht werden, können nicht ohne weiteres zurückverlangt werden.  

Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 30.06.2017 angenommen.

Bei einem zwischen sorgeberechtigten Eltern in Bezug auf die Schutzimpfungen ihres Kindes entstandenem Streit handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung i.S.d. § 1628 BGB, wonach das Familiengericht einem Elternteil die Entscheidung übertragen kann.