Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 30.06.2017 angenommen.
Der Sachverhalt:
Der Bundestag hat am 30.6.2017 den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts unverändert angenommen. Am 7.7.2017 hat das Gesetz nun auch den Bundesrat passiert; ein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses wurde nicht gestellt.
Gleichgeschlechtlichen Paaren war bislang die Ehe verwehrt. Dies stellt eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität dar. Darüber hinaus sind gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahre 2001 in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft in erster Linie das Adoptionsrecht.
Nunmehr wird durch Ergänzung von § 1353 BGB klargestellt, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von dieser gesetzlichen Neuregelung unberührt. Nach der neuen Vorschrift des § 20a LPartG kann eine Lebenspartnerschaft auf Wunsch der Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner in eine Ehe umgewandelt werden. Die neuen Regelungen treten am ersten Tag des dritten auf die Verkündung des Gesetzes folgenden Monats in Kraft.