Wir beraten unsere Mandanten zu allen Bereichen im Familienrecht. Das Familienrecht regelt im Wesentlichen die mit Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht verbundenen Fragen. Das Rechtsgebiet Familienrecht hat bereits ab der Geburt für jeden Bedeutung, z.B. im Zusammenhang mit Abstammung, Verwandtschaft und dem Namen. Es folgen Fragen der Minderjährigkeit und des Kindesunterhalts, dann ggf. der Eheschließung oder des unverheirateten Zusammenlebens. Bei Trennung und Scheidung stellen sich Fragen nach Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und dem gemeinsamem Vermögen.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Familienrecht besteht darin, Mandanten bei der Regelung dieser Fragen zu beraten und zu vertreten. Unser Ziel ist es dabei nicht nur Ansprüche geltend zu machen oder abzuwehren, sondern in erster Linie, wirtschaftlich vernünftige und einvernehmliche Lösungen zu erreichen, die es beiden Eheleuten möglich machen, über Trennung und Scheidung hinaus miteinander umzugehen.
Ferner arbeiten wir umfassende Eheverträge aus, mit denen viele Streitigkeiten vermieden oder jedenfalls vermindert werden können.
Wir beraten Sie gerne bei Problemen:
| Hochzeit-Ehevertrag | Trennung und Trennungsunterhalt o Trennungsunterhalt o Wohnungsnutzung | Ehegattenunterhalt nachehelich o Verwirkung / Dauer von Unterhaltsansprüchen | |
| Güterrechtssachen o Gütergemeinschaft o Gütertrennung o Zugewinnausgleich berechnen o Möglichkeiten der Regelung o Vorzeitiger Zugewinnausgleich o Verjährung o Schenkung o Erbschaften | Kindesunterhalt / Düsseldorfer Tabelle o Düsseldorfer Tabelle o Berechnung o Rechtsübergang von Ansprüchen auf Sozialhilfeträger | Kindschaftssachen o Elterliche Sorge o Umgangsrechte o Beratung durch das Jugendamt o Namensänderung | |
| Einstweiliger Rechtsschutz, dh. schneller Rechtsschutz o Wann?Wofür? | Abänderung von vorhandenen Titeln | Scheidungsangelegenheiten o streitig o einvernehmlich o Kosten | |
| Lebenspartnerschaften o Eintragen oder nicht | Ehewohnungs- und Haushaltssachen o Kündigung Mietvertrag o Hausrat teilen | Auskunftsansprüche o Unterhalt o Zugewinn o Sorgerecht o nicht eheliche Kinder / Väter | |
| Abstammungssachen o Vaterschaft o Vaterschaftsanfechtung | Rechtsmittel gegen Titel –Beschwerde -Berufung / Entscheidungen / Urkunden | Nicht eheliche Lebensgemeinschaften o Rückabwicklung gemeinsamer Investitionen | |
| Mediation | Adoptionssachen | Gewaltschutzsachen | |
| Verfahrenskostenvorschuss o Antrag o Bewilligung o Berechnung | Eltern-Kind-Verhältnisse o Elternunterhalt o Sozialhilfe | Versorgungsausgleich / Rentenausgleich o Durchführung, Verzicht oder Ausschluss | |
Rechtsanwältin, Fachanwältin und Mediatorin
Rechtsanwältin, Fachanwältin und Mediatorin
Birgit Abeler-Meyerhoff ist seit 1993 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit dem Jahr 2007 ist sie Fachanwältin im Familienrecht. 2009 absolvierte sie den Fachanwaltskurs im Erbrecht. Außerdem ist Rechtsanwältin Abeler-Meyerhoff zertifizierte Mediatorin. Sie führt vornehmlich Mediationen im Familienrecht und Erbrecht durch, welche zu erfolgreichen Ergebnissen führen.
Sie berät und vertritt Sie in Trennungs- und Scheidungsfragen ebenso engagiert wie in Sorgerechtsverfahren und vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen unter Ehegatten. Kompetent klärt sie Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Unterhalt und Umgang auf, gestaltet Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen und bietet bei Bedarf professionelle Vertretung vor Gericht.
Darüber hinaus steht sie Ihnen gerne bei familienrechtlichen Problemen zur Seite, die im Zusammenhang mit dem Strafrecht stehen, wie zum Beispiel bei häuslicher Gewalt.
Ebenso hilft sie Ihnen bei der Gestaltung und Erstellung von Testamenten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen.
Mitgliedschaften:
RAK-Hamm
Rechtsanwältin und Fachanwältin
Rechtsanwältin und Fachanwältin
Die Tätigkeit im Rahmen des Erbrechts umfasst unter anderem die Planung der Vermögensstrukturierung, die Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen, insbesondere Pflichtteilsansprüchen sowie Pflichtteilsergänzungsansprüchen, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in erbrechtlichen Verfahren sowie die Konzeption von Vergleichsvereinbarungen.
Ebenso berät Sie Frau Meyerhoff bei der Gestaltung und Erstellung von Testamenten, Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen.
Vita:
Antonia Viktoria Meyerhoff absolvierte einen Teil ihres Studiums der Rechtswissenschaft an der Miami Law School. Sie leistete ihren Referendardienst im OLG-Bezirk Hamm mit Stationen in Berlin beim Auswärtigen Amt sowie in Karlsruhe bei einer BGH-Kanzlei. 2021 war Frau Meyerhoff als Rechtsanwältin in einer überregionalen Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf beschäftigt. Seit 2022 ist Frau Meyerhoff als angestellte Rechtsanwältin bei Abeler-Meyerhoff und Kollegen tätig.
2022 absolvierte Rechtsanwältin Meyerhoff erfolgreich die theoretischen Prüfungen für den Fachanwalt im Familienrecht. Sodann hat Sie im Jahre 2023 erfolgreich die theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im Erbrecht erworben und 2024 die notarielle Fachprüfung abgelegt.
Mitgliedschaften:
RAK-Hamm
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin
Im Familienrecht unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um Ehe, Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht. Auch bei der Gestaltung von Eheverträgen oder der Klärung von Umgangsrechten stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
Im Erbrecht beraten wir Sie bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, begleiten Sie bei Nachlassregelungen und vertreten Ihre Interessen in Erbstreitigkeiten. Ziel ist stets eine rechtssichere und faire Lösung für alle Beteiligten.
Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Wir helfen bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitsverträgen und Fragen zu Lohn, Urlaub oder Arbeitszeit. Auch bei Konflikten im Betrieb oder Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sind wir Ihr verlässlicher Partner.
Vita: Frau Meyerhoff absolvierte ihr Studium an der Universität Münster gefolgt von ihrem Referendardienst im OLG-Bezirk Hamm mit Stationen beim Deutschen Bundestag in Berlin, einer Anwaltskanzlei mit einem Schwerpunktbereich im Erbrecht sowie einem mittelständischen Unternehmen im Bereich des Arbeitsrechts. Von 2024 bis Mai 2025 war Frau Meyerhoff in einer interdisziplinären Steuerkanzlei tätig und setzte sich unter anderem mit Themen des Erb- sowie Arbeitsrecht auseinander. Seit Mai 2025 ist sie als angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Abeler-Meyerhoff & Kollegen tätig und absolviert derzeit einen Fachanwaltslehrgang im Familienrecht gefolgt von dem Lehrgang im Arbeitsrecht.