Was regelt eine Patientenverfügung und in welcher Form muss sich gemacht werden? Wichtig ist auch was ob und welche Krankheiten dort aufgezählt werden müssen und ob dies auch verbindlich ist. Wir geben in diesem Bericht Aufschluss.

Vollmacht ∙ Patienten-Verfügung ∙ Finanzielle Absicherung

Patientenverfügung

Was regelt eine Patientenverfügung?

Sie ist eine Dokumentation ihres Willens. Mit der Verfügung legen Sie fest, wie Ärzte z. B. bei Lungenversagen oder Hirnblutung handeln sollen. Sie können z. B. verfügen, dass in einem solchen Fall keine lebensverlängernden Maßnahmen stattfinden sollen.

Was muss ich in der Form beachten?

Die Patientenverfügung muss schriftlich, aber nicht handschriftlich abgefasst werden. Das Ausfüllen eines Formulars reicht. Wichtig: Kombinieren Sie nicht die Vordrucke aus verschiedenen Quellen, die Verfügung könnte dadurch unwirksam werden.

Muss ich einzelne Krankheiten aufzählen?

Dass sollten nicht gemacht werden. Grundsätzlich gilt: Je mehr Erkrankungen aufgezählt werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass bei Eintritt einer nicht genannten Erkrankung Ihre Patientenverfügung nicht wirkt. Am besten, Sie sprechen vor dem Aufsetzen offen mit Ihrem Partner oder Kindern über Ihren Willen.

Gilt eine Patientenverfügung auch bei Demenz?

Ja, auch der schleichende Abbau geistiger und körperlicher Fähigkeiten kann erfasst und geregelt werden.

Ist mein Wille verbindlich?

Ja, wenn eine in der Patientenverfügung genannte Situation eintritt, muss der Arzt handeln, wie es der Patient verfügt hat, z. B. die Maschinen abstellen.

Was ist, wenn der Arzt trotzdem eingreift?

Hält er sich nicht an ein Verbot, macht er sich wegen Körperverletzung strafbar.

Kann ich meine Verfügung widerrufen, wenn ich erkrankt bin?

Das ist möglich, auch mündlich. Voraussetzung ist, dass Sie dazu die notwendige geistige Klarheit haben.

Gibt es Patientenverfügungen auch für Kinder?

Ja! Eltern können für ihr schwer krankes Kind eine Verfügung verfassen. Vorteil: Sie sichert Ärzte und Pfleger ab, wenn eine akute Entscheidung bei Abwesenheit von Mutter und Vater getroffen werden muss.

Sollte ich eine Patientenverfügung aktualisieren?

Das ist nicht nötig. Aber Sie können regelmäßig prüfen, ob Ihre Verfügung noch Ihrem Willen entspricht. Am besten dokumentieren Sie dies mit einem kurzen Zusatz. Insbesondere sollte das nach Ausbruch einer schweren Erkrankung geschehen.

Vorsorgevollmacht

Wofür ist die Vorsorgevollmacht?

Sie ist eine Handlungsvollmacht, die regelt, wer für Sie wichtige Entscheidungen trifft, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst handeln können.

Was, wenn ich niemanden bevollmächtige?

Dann setzt das Gericht für Sie einen Betreuer ein. Dieser entscheidet dann z. B. auch über einen Pflegeheimaufenthalt.

Vertreten mein Partner oder meine Kinder mich automatisch?

Nein! Jeder Erwachsene muss, sofern er möchte deshalb einen gesetzlichen Vertreter per Vorsorgevollmacht bestimmen. Bei Kindern unter 18 Jahren sind die Eltern die Vertreter. Ein Bevollmächtigter muss außer der Volljährigkeit keinerlei Voraussetzungen erfüllen.

Muss ich die Vollmacht schriftlich verfassen?

Ja, unbedingt! Der Vollmachtgeber muss mit Angabe von Ort und Datum mit Vor- und Zuname unterschreiben. Der Bevollmächtigte sollte mit Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer genannt werden. Er muss nicht, sollte aber am besten ebenfalls unterschreiben.

Was darf der Bevollmächtigte entscheiden?

Den Umfang legen Sie fest. In der Vollmacht schreiben Sie z. B. ob der Bevollmächtigte über Ihren Aufenthaltsort bestimmen darf, Geldangelegenheit regeln darf oder Sie gegenüber Behörden und Gerichten vertreten darf.

Gilt die Vollmacht ab sofort?

Ja. Deswegen sollten Sie großes Vertrauen zu der genannten Person haben. Wenn Sie misstrauisch sind, verwahren Sie die Vollmacht zunächst von anderen unzugänglich.